Der Versicherungsschutz umfasst 100 Prozent der erstattungsfähigen Aufwendungen für:
ärztliche Leistungen
Arznei- und Verbandmittel
Heilmittel und Hilfsmittel (Gehhilfen, Bandagen, usw.)
Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder Krankenhaus zur Erstversorgung nach einem Unfall bzw. Notfall
Zahnärztliche Behandlung
Der Versicherungsschutz umfasst:
100 Prozent der erstattungsfähigen Aufwendungen für zahnärztliche Leistungen (in der Regel bis 500 EUR pro Versicherungsjahr)
50 Prozent der erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnkronen, Einlagefüllungen, Zahnersatz, Kieferorthopädie (in der Regel bis 1.000 EUR pro Versicherungsjahr)
Bei zahntechnischen Laborarbeiten und Materialien werden die entstandenen Kosten zu dem Erstattungsprozentsatz der zugrunde liegenden zahnärztlichen Leistung berechnet.
Stationäre Behandlung
Der Versicherungschutz umfasst 100 Prozent der erstattungsfähigen Aufwendungen für:
ärztliche Leistungen
Krankenhausleistungen einschl. Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung
Transport zum Krankenhaus durch den Rettungsdienst
Weitere Leistungen
medizinisch notwendige Rücktransporte, in der Regel auch für eine
Begleitperson
Such-, Rettungs- sowie Bergungskosten bis zu einem vorgegebenen Maximalbetrag
Überführungskosten bei Tod der versicherten Person
Die Versicherungsleistungen sind bei jeder Versicherungsgesellschaft anders. Prüfen Sie deshalb gründlich, bevor Sie sich versichern.