Frank Klinge Böcklinstraße 43 B 67122 Altrip (nahe Ludwigshafen und Mannheim) mehr
Pflegevorsorge
Rechtsschutzversicherer Info Riesterrente
Nach §4 Abs.2 MB/KK AVB gilt:
...(2) Der versicherten Person steht die Wahl unter den niedergelassenen approbierten Ärzten und Zahnärzten frei. Soweit die Tarifbedingungen nichts anderes bestimmen, dürfen Heilpraktiker im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes in Anspruch genommen werden.