Mitversichert sind in der allgemeinen Haftpflichtversicherung Schäden durch häusliche Abwässer.
Z.B Durch in Ihr Abwasser gegossene Chemikalien, entsteht ein Umweltschaden.
Kein Versicherungsschutz besteht für nicht häuslichen Abwässer.
In jedem Fall sind auch gewerbliche und industrielle Abwässer ausgeschlossen.
In einem solchen Fall sollte eine Umwelthaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.