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Arbeitsrechtsschutz für geringfügige Beschäftigung

Arbeitsrechtsschutz für geringfügige Beschäftigung

Versichert innerhalb der Seniorenrechtsschutz ist der Arbeitsrechtsschutz für geringfügige Beschäftigung.

Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn:

  • das Einkommen aus dieser Beschäftigung 400 Euro im Monat nicht übersteigt oder
  • die Beschäftigung im Kalenderjahr auf maximal zwei Monate oder 50 Arbeitstage begrenzt ist. (die Verdienstgrenze von 400 EUR pro Monat gilt dann im allgemeinen nicht).
Geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten setzt voraus, dass die Beschäftigung durch einen privaten Haushalt begründet ist und die Arbeiten sonst durch Haushaltsmitglieder erledigt werden. (auch hier gilt die 400 EURO Grenze).

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